Rechtsform

Hierher gehören alle Diskussionen rund um eine Neuaufstellung/-orientierung von Opencaching.de. Du hast eine Idee oder einen Vorschlag, aber keine Zeit Dich persönlich einzubringen? Dann bist Du hier genau richtig!
Danishop

Hallo

Ein Verein an sich wäre sicher eine gute Rechtsform.
So haben alle ein gewisses Mitspracherecht.

Gruss
Danisop
Aldeyn

Vereine haben aber meiner Meinung nach auch das größte Haftungsrisiko für die "Macher" also in dem Fall den Vereinsvorstand. Verein und Vorstand haften gesamtschuldnerisch, ist der Verein pleite geht es ans Vermögen des Vorstandes. Und das schon bei Fahrlässigkeit. Das mag beim Sportverein um die Ecke noch machbar sein, bei einem derart großen Projekt wie OC und seiner Vergangenheit mit juristischen Streitigkeiten wäre mir persönlich das Risiko zu groß.

Die UG (haftungsbeschränkt) hat den großen Nachteil, daß sie eine Gewinnerzielungsabsicht haben muß. Das Stammkapital muß meiner Meinung nach auch nicht unbedingt so hoch gewählt werden, daß der Notar bezahlt werden kann: Die neue UG (haftungsbeschränkt) geht einfach schon die ersten Verbindlichkeiten ein.

Mir fällt gerade noch eine weitere Möglichkeit ein, eigentlich zwei:

Die gemeinnützige GmbH (gGmbH)
Eine gemeinnützige GmbH verfolgt unmittelbar gemeinnützige Zwecke (im Fall von OC wäre das Breitensport oder Jugendförderung) und ist dadurch ebenfalls steuerlich günstiger gestellt. http://www.wsp.de/bibliothek/stiftung/bib019.php

Die gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Da eine UG (haftungsbeschränkt) einer GmbH entspricht, kann auch diese gemeinnützig sein. http://www.brennecke-partner.de/177534/Die-gemeinnuetzige-Unternehmergesellschaft-haftungsbeschraenkt


Meiner persönlichen Meinung nach wäre aufgrund der Haftungsrisiken eine Tendenz in Richtung GmbH bzw UG (haftungsbeschränkt) vorzuziehen. Ich bin allerdings Laie auf dem Gebiet, habe mich damit nur im Zusammenhang meiner eigenen Selbständigkeit eingehend beschäftigt.


Edit legt noch nach:

Es wären natürlich auch kompliziertere Muster denkbar: Ein Förderverein zur Förderung des Cachens und eine Tochter-gGmbH der Betreuung/Organisation von OC. Der Vorstand des Vereins würde dann den Geschäfsführer der gGmbH bestellen, die Haftung für OC würde in der gGmbH abgefangen. Je komplizierter es wird, desto mehr Fallstricke können aber im Detail lauern und desto wichtiger wird juristische Beratung, die es auch nicht für lau gibt.
Zuletzt geändert von Aldeyn am 18.03.2012, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.
bodensee

Über was für rechtliche Risiken sprechen wir hier?
Aldeyn

[quote="bodensee"]
Über was für rechtliche Risiken sprechen wir hier?
[/quote]

Ich denke dabei hauptsächlich an die zahlreichen Möglichkeiten wegen der [url=http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rerhaftung]Störerhaftung[/url] und an Abmahnungen aus unterschiedlichen Gründen.
bodensee

[quote="Aldeyn"]

Ich denke dabei hauptsächlich an die zahlreichen Möglichkeiten wegen der [url=http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rerhaftung]Störerhaftung[/url] und an Abmahnungen aus unterschiedlichen Gründen.
[/quote]
Also ich betreibe privat ein Forum, in dem sich internationales Publikum tummeln und muss sagen, dass das wunderbar klappt ohne irgend welche Ängste haben zu müssen.
Abmahnungen kann es nur hageln, wenn man sich irgendwo in einer Grauzone bewegt.

Wenn jemand privat eine Datenbank über z.B. Caches führt und dazu noch ein Forum betreibt, würde ich da nirgendwo Probleme sehen.

Aber es geht ja schon los von wegen Fachanwalt - wer bezahlt diesen?

Ich sehe das so, es müssen sich zuerst Personen finden, die erstmal die Führung übernehmen. Zuviele Köche verderben den Brei sagt man. Und wenn diese Personen sich klar darüber sind wie es weiter gehen soll, kann man auch etwas machen.

Eine ganz andere Frage, wie entstand OpenCaching? Wer ist der Namensgeber oder wer hatte die Idee?
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4_Vs
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Hiho,

ich denke nur mit Schrecken an ein Szenario, bei dem ein Bombenräumkommando einen Cache "räumt" ... die kommen dann erst einmal auf OC zu - wenn wir dann nicht die entsprechenden Personalien haben, haben wir uns zwar nicht strafbar wegen des Caches gemacht, aber sind unserer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ...

In der USA ist das ein wenig anders - siehe gc.com, aber die deutschen Gesetzte sind da schon etwas härter.

LG
Micha
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Aldeyn

bodensee hat geschrieben: Also ich betreibe privat ein Forum, in dem sich internationales Publikum tummeln und muss sagen, dass das wunderbar klappt ohne irgend welche Ängste haben zu müssen.
Abmahnungen kann es nur hageln, wenn man sich irgendwo in einer Grauzone bewegt.

Wenn jemand privat eine Datenbank über z.B. Caches führt und dazu noch ein Forum betreibt, würde ich da nirgendwo Probleme sehen.
Ich empfehle dazu die Lektüre zu den Stichworten Forum, Störerhaftung. Daß das Gerichtsurteil am Ende die Störerhaftung nicht bestätigt hat, bringt dann nichts, wenn nicht genug Geld vorhanden ist, um den Rechtsweg bis zum Schluß zu gehen... Dieses Projekt wäre nicht das erste, dem beim Gang durch die Instanzen das Geld ausgeht.
Aber es geht ja schon los von wegen Fachanwalt - wer bezahlt diesen?
Das ist grundsätzlich auch für einen Verein nicht anders. Egal welche Rechtsform, der Fachanwalt kostet Geld.

4_Vs hat geschrieben: ich denke nur mit Schrecken an ein Szenario, bei dem ein Bombenräumkommando einen Cache "räumt" ... die kommen dann erst einmal auf OC zu - wenn wir dann nicht die entsprechenden Personalien haben, haben wir uns zwar nicht strafbar wegen des Caches gemacht, aber sind unserer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ...
Bei Deinem Beispiel kommt mMn ebenfalls nur die Störerhaftung in Frage. Ob und inwieweit OC verpflichtet ist/wäre, die Personalien korrekt feststellen zu können, kann im Endeffekt nur durch gerichtliche Prüfung entschieden werden. Es kommt im Wesentlichen auf eine Abwägung der Rechte an, die nur durch ein Gericht getroffen werden kann. Auf der "sicheren Seite" ist OC erst dann, wenn (dieser konkrete Fall) gerichtlich geprüft wurde, was natürlich enorme Kosten entstehen läßt. Und bei einer Verurteilung kommt auch Schadenersatz in Frage, der dann das Portemonaie der "Macher" leeren könnte...
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Jörg
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Aldeyn hat geschrieben:
Aber es geht ja schon los von wegen Fachanwalt - wer bezahlt diesen?
Das ist grundsätzlich auch für einen Verein nicht anders. Egal welche Rechtsform, der Fachanwalt kostet Geld.
Wir haben uns schon mal ne Rechtsberatung bei Udo Vetter (Strafrechtler, www.lawblog.de) eingeholt, dem hab ich ne Sachzuwendungsbescheinigung ("Spendenquittung") ausgestellt. Er war zufrieden, wir waren zufrieden.

Das ist der Vorteil, wenn der Projektträger - hier die Deutsche Wanderjugend - in dem Fall gemeinnützig anerkannt ist.  ;D

Wäre eine Option auch für ne Fachberatung, das kann ich anbieten.

LG
Jörg
Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten.
oliver

[quote="Aldeyn"]
Vereine haben aber meiner Meinung nach auch das größte Haftungsrisiko für die "Macher" also in dem Fall den Vereinsvorstand. Verein und Vorstand haften gesamtschuldnerisch, ist der Verein pleite geht es ans Vermögen des Vorstandes. Und das schon bei Fahrlässigkeit.[/quote]

Bist du Anwalt?! Vermutlich nicht. Ich auch nicht. Mein Stand ist, dass der Vorstand nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit persönlich haftet. Und das ist auch nur gut und recht. Wo man drauf achten muss, ist dass der Verein im Rahmen der Satzung handelt. Aber da wir die Satzung selbst schreiben ist das kein Problem (sofern das dann vom Vereinsregister genehmigt wird).

In Bezug auf die Haftungsfragen: Dramatisiert das nicht. Bisher gab es da nie ernsthafte Probleme und wir haben in den letzten Jahren weder Anwaltskosten, noch Strafen zahlen müssen. Wir sind auch nicht verpflichtet die "Personalien festzustellen". Im Gegenteil. Es gibt Datenschutzgesetze die uns das ohne triftigen Grund verbieten. Auch bei Strafanzeigen mit mehreren tausend Euro Streitwert hat sich die Staatsanwaltschaft bisher mit Mailadressen begnügt (die wir dann aber auch rausgeben müssen).

Im Vorfeld einer Vereinsgründung muss das natürlich alles beleuchtet werden. Aber nicht von Laien. Das Geld für eine solche essentielle Anwaltsberatung kann meiner Einschätzung nach locker aufgebracht werden (ohne dass wir selbst ins private Portemonnaie greifen müssen).
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Jörg
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Ich kann Olivers Ausführungen an der Stelle nur unterstreichen (als Angestellter eines Jugendverbandes auf Bundesebene, einem gemeinnützigen Verein).

Die Haftungsfragen bei Vereinen werden gern völlig übezogen mit "gesundem Halbwissen" inbrünstig weitergegeben und viele wähnen sich dabei auch noch absolut im Recht.

Das passiert bei unseren 57 Wandervereinen auch ganz gern mal und man wundert sich ob mancher obskuren Rechtsdarstellungen, grad bei Betretensrecht und Verkehrssicherungspflichten ("Mein Vorsitzender hat aber gesagt, dass..."!) Jau!  >:(
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4_Vs
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[quote="oliver"]In Bezug auf die Haftungsfragen: Dramatisiert das nicht. Bisher gab es da nie ernsthafte Probleme und wir haben in den letzten Jahren weder Anwaltskosten, noch Strafen zahlen müssen.[/quote]
Na dann sei mal froh ...

... ich kann Dir sagen, dass ich bei meinem damaligen Forum mehr als eine Klage erhalten habe, die ich nur aufgrund meiner privaten Rechtsschutzversicherung und dem Beweis, dass ich das Forum aus privaten Interessen geführt habe und keinerlei Gewinne damit erzielte, abblocken konnte.

Ferner ist es leider so, dass es in Deutschland keine Präsidenzfälle gibt, das bedeutet, jedes Gericht kann auf ein Neues ein Urteil fällen ...

Ich möchte hier nicht dramatisieren - ich möchte nur verhindern, dass das Thema leichtfertigt abgehakt wird ...

Das Konsultieren eines Fachanwaltes ist eine gute Idee, und Dank Dirk ja auch "kostenfrei" :)

LG
Micha
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Jörg
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Wir hatten in den zurückliegenden Jahren auch schon ganz wenige Strafanzeigen gegen Opencaching am Laufen. Es gab sogar persönliche Strafanzeigen wg. Hausfriedensbruch/Einbruch gegen meine Person und auch den Domaininhaber von Geocaching.DE (weil Cache auf Karte sichtbar), weil ein Cache irgendeines unbekannten Owners auf einem privaten, umzäunten Firmengelände lag.

Da hab ich aber nicht mal nen Anwalt gebraucht, zwei/drei Schreiben, beide Verfahren eingestellt auch für den Domaininhaber, der doch kurz erschrocken war, was ihn da erreichte.

Nen paar Urheberrechtsverstöße auf OC wurden angezeigt, u.a. auch von Marions Kochbuch, einfach mal googlen. Ein paar wenige Anwaltsschreiben mit beigefügter Unterlassungsverpflichtungserklärung kamen ins Haus.

Aber alle konnten bisher ohne Rechtsbeistand problemlos abgebügelt werden. Die Rechtslagen sind bisher soweit klar. Ganz am Anfang haben wir uns (DWJ) mal in einer Urheberrechtsverstoßsache anwaltlich beraten lassen, was uns tatsächlich Geld (nicht von OC) kostete. Aber dann brauchten wir bisher kein Geld in die Hand nehmen wegen sowas. Und in einer Sache ging das über ne Sachzuwendungsbescheinigung und damit auch kostenneutral.
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4_Vs
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Hi Jörg,

na ja - man darf aber auch nicht unterschätzen was die DWJ ist und was ein namensloses OC :)

LG
Micha
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oliver

[quote="4_Vs"]
[quote="oliver"]In Bezug auf die Haftungsfragen: Dramatisiert das nicht. Bisher gab es da nie ernsthafte Probleme und wir haben in den letzten Jahren weder Anwaltskosten, noch Strafen zahlen müssen.[/quote]
Na dann sei mal froh ...[/quote]

ja, das sind wir.

[quote="4_Vs"]... ich kann Dir sagen, dass ich bei meinem damaligen Forum mehr als eine Klage erhalten habe, die ich nur aufgrund meiner privaten Rechtsschutzversicherung und dem Beweis, dass ich das Forum aus privaten Interessen geführt habe und keinerlei Gewinne damit erzielte, abblocken konnte.[/quote]

Keine Ahnung was das für ein Forum war. Aber:

1) Vielleicht war es eine Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb. Da ist nicht zu Spaßen damit, aber nicht unser Problem beim Geocaching. Da geht es meistens um Urheberrechtsverletzungen, die unsere Benutzer begehen, wenn einfach Bilder von anderen Websites kopiert werden. Edit: Sachbeschädigung durch Owner/Finder gab es auch schon.

2) Die Klage würde den Verein treffen und der würde für die Anwaltskosten aufkommen. Im schlimmsten Fall geht der Verein deshalb pleite (was ich nicht glaube). Aber solange die persönlich Haftung (z.B. wegen Vorsatz) nicht greift, hat die Vereinsgründung dann genau das Ziel erreicht, das erreicht werden sollte. Haftungsbeschränkung.

Zum Thema "Zahlt der Verein": Jeder Ortsverein mit hundert Mitgliedern kann Bauprojekte mit 50.000 Euro umsetzen. Wir sind eine Deutschlandweite Website mit über 100.000 registrierten und mehreren 1.000 aktiven Benutzern. Da kann es auf 1.000 Euro hin oder her nicht ankommen.

Wie bereits gesagt: Bisher war das nie ein Thema und unsere größte Ausgabe war der 2. Server vor ein paar Jahren. Die dort gemachten Erfahrungen zeigen aber ganz deutlich, dass wir uns die Spenden verlassen können (wenn es sinnvoll begründet wird).

[quote="4_Vs"]Das Konsultieren eines Fachanwaltes ist eine gute Idee, und Dank Dirk ja auch "kostenfrei" :)[/quote]

Das ist natürlich super. Trotzdem bitte auf das Fachgebiet achten und am Ende (also wenn es ernst wird) muss auch was schriftliches stehen. Entweder ein Satzung, Nutungsbedingungen oder ein Gutachten.
Zuletzt geändert von oliver am 18.03.2012, 14:51, insgesamt 1-mal geändert.
Aldeyn

oliver hat geschrieben: Bist du Anwalt?! Vermutlich nicht. Ich auch nicht. Mein Stand ist, dass der Vorstand nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit persönlich haftet. Und das ist auch nur gut und recht. Wo man drauf achten muss, ist dass der Verein im Rahmen der Satzung handelt. Aber da wir die Satzung selbst schreiben ist das kein Problem (sofern das dann vom Vereinsregister genehmigt wird).
Nein, ich bin kein Anwalt. Allerdings finde ich das hier bei Google: http://www.kanzleiweber.com/haftung-vereinsvorstand.html (Hervorhebung von mir).
Sowohl der ehrenamtlich als auch der hauptamtlich, gegen Entgelt tätige Vereinsvorstand haften persönlich gegenüber dem Verein oder Dritten für Schäden, die durch eine fahrlässig begangene Pflichtverletzung bei der Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit entsteht. ... Gläubiger kann sich aussuchen, ob er den Verein, den Vorstand oder beide zusammen in Regress nimmt.
oliver hat geschrieben: Im Vorfeld einer Vereinsgründung muss das natürlich alles beleuchtet werden. Aber nicht von Laien. Das Geld für eine solche essentielle Anwaltsberatung kann meiner Einschätzung nach locker aufgebracht werden (ohne dass wir selbst ins private Portemonnaie greifen müssen).
Völlig richtig. Ich werfe auch erstmal bloß meine Meinung in die Runde. Ich würde wie gesagt eine gemeinnützige GmbH vorziehen und mich im Verein nur insoweit einbringen, daß ich nicht mit Privatvermögen haftbar bin. Das bedeutet aber nicht, daß alle meiner Einschätzung folgen müssen... :) und natürlich auch nicht, daß ich alles hinwerfe, nur weil die Entscheidung zum Verein geht. In einer Gemeinschaft ist eben alles Aushandlungssache und da sollte man sich schon auch auf Kompromisse einlassen können.

4_Vs hat geschrieben: Ich möchte hier nicht dramatisieren - ich möchte nur verhindern, dass das Thema leichtfertigt abgehakt wird ...
Dem schließe ich mich an.
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