Rechtsform

Hierher gehören alle Diskussionen rund um eine Neuaufstellung/-orientierung von Opencaching.de. Du hast eine Idee oder einen Vorschlag, aber keine Zeit Dich persönlich einzubringen? Dann bist Du hier genau richtig!
oliver

Aldeyn hat geschrieben:Nein, ich bin kein Anwalt. Allerdings finde ich das hier bei Google: http://www.kanzleiweber.com/haftung-vereinsvorstand.html (Hervorhebung von mir).
Sowohl der ehrenamtlich als auch der hauptamtlich, gegen Entgelt tätige Vereinsvorstand haften persönlich gegenüber dem Verein oder Dritten für Schäden, die durch eine fahrlässig begangene Pflichtverletzung bei der Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit entsteht. ... Gläubiger kann sich aussuchen, ob er den Verein, den Vorstand oder beide zusammen in Regress nimmt.
Ja, für manche Sachen wie falsche Spendenbescheinigungen und nicht abgeführte Sozialabgaben haftet der Vorstand persönlich. Aber das dürfte bei uns doch auch kein Problem sein?! Ansonsten sehe ich auch in dem von dir verlinkten Text kein Problem. Bei normalen Verbindlichkeiten wie z.B. eine nicht bezahlte Hostingrechnung kann IMHO im Aussenverhältnis auch nur der Verein und nicht der Vorstand in Regress genommen werden. Dazu kommt, dass hier nicht die gesamte Vorstandschaft, sondern nur der BGB-Vorstand gemeint ist. Also z.B. 1. und 2. Vorsitzender und Kassier, aber nicht der Vorstandsposten "technischer Admin".

Wikipedia schreibt ( http://de.wikipedia.org/wiki/Verein ):
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. September 2009 zwei Gesetzesentwürfe zur Reform des Vereinsrechts ohne Einspruch passieren lassen.[11] Das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen[12] beschränkt die Haftung von unentgeltlich oder mit einer Vergütung von bis zu 500 Euro pro Jahr tätigen Vereins- oder Stiftungsvorständen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Hier es es nun grobe Fahrlässigkeit. Das ist schon ein wichtiger Unterschied.

Aber es wird nun echt ziemlich detailliert und da wir beide vermutlich nur aus unserer bisherigen Vereinsarbeit schöpfen können, reicht es glaube ich sich darauf zu einigen, dass das noch geklärt werden muss. Zumindest ist es kein totales K.O.-Kriterium. Sonst hätte z.B. eine DWJ auch eine GmbH und kein e.V.
oliver

Hier noch aus dem BGB:
§ 31a Haftung von Vorstandsmitgliedern

(1) Ein Vorstand, der unentgeltlich tätig ist oder für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die 500 Euro jährlich nicht übersteigt, haftet dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins.

(2) Ist ein Vorstand nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens verpflichtet, so kann er von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
oliver

Übrigens ist die Tätigkeiten als Vereinsvorstand in einigen Privathaftpflichtversicherungen enthalten.
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Jörg
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[quote="oliver"]
Übrigens ist die Tätigkeiten als Vereinsvorstand in einigen Privathaftpflichtversicherungen enthalten.
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Obacht! Das hatten wir auch schon mal bei uns im Verband. Da ganz genau aufpassen und die Formulierungen in den Policen haarklein mit einem Juristen dabei lesen! Versicherungs-AGB lassen sich gern Hintertürchen offen.

Andererseits gibt es grad für gemeinnützige Vereine recht günstige Versicherungsangebote, aber auch hier gilt: Da muss einer mit Sachverstand ran, denn man kann sich auch mit sinnlosen Versicherungen zudecken.
Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten.
oliver

[quote="Jörg"]Obacht! Das hatten wir auch schon mal bei uns im Verband. Da ganz genau aufpassen und die Formulierungen in den Policen haarklein mit einem Juristen dabei lesen! Versicherungs-AGB lassen sich gern Hintertürchen offen.[/quote]

Logisch. Sachverstand setze ich immer voraus ;)
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Jörg
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[quote="oliver"]
[quote="Jörg"]Obacht! Das hatten wir auch schon mal bei uns im Verband. Da ganz genau aufpassen und die Formulierungen in den Policen haarklein mit einem Juristen dabei lesen! Versicherungs-AGB lassen sich gern Hintertürchen offen.[/quote]

Logisch. Sachverstand setze ich immer voraus ;)
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Ich schreib das deswegen explizit, weil der "normalsterbliche" (nicht doofe) Leser meint, "ist von Versicherung abgedeckt".
Pustekuchen, die verklausulierten AGB-Texte haben es manchmal dermaßen in sich, dass man nur noch staunt.

Kunststück, die Versicherungen wollen ja ordenlich Rendite haben...
Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten.
Aldeyn

[quote="oliver"]
Ja, für manche Sachen wie falsche Spendenbescheinigungen und nicht abgeführte Sozialabgaben haftet der Vorstand persönlich. Aber das dürfte bei uns doch auch kein Problem sein?! Ansonsten sehe ich auch in dem von dir verlinkten Text kein Problem. Bei normalen Verbindlichkeiten wie z.B. eine nicht bezahlte Hostingrechnung kann IMHO im Aussenverhältnis auch nur der Verein und nicht der Vorstand in Regress genommen werden. Dazu kommt, dass hier nicht die gesamte Vorstandschaft, sondern nur der BGB-Vorstand gemeint ist. Also z.B. 1. und 2. Vorsitzender und Kassier, aber nicht der Vorstandsposten "technischer Admin".
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Der BGB-Vorstand ist soweit ich weiß der "vertretungsberechtigte Vorstand", also alle die den Verein jursitischvertreten dürfen. Ich habe schon Vereine gesehen, da durften das alle "Vorstandsmitglieder", also auch der Beisitzer.


[quote="oliver"]
Hier es es nun grobe Fahrlässigkeit. Das ist schon ein wichtiger Unterschied.
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[quote="oliver"]
Hier noch aus dem BGB:
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Danke euch beiden, das war mir neu und ist sehr interessant.


[quote="Jörg"]
Andererseits gibt es grad für gemeinnützige Vereine recht günstige Versicherungsangebote, aber auch hier gilt: Da muss einer mit Sachverstand ran, denn man kann sich auch mit sinnlosen Versicherungen zudecken.
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Absolute Zustimmung.
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Metrax
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Registriert: 17.03.2012, 10:53

Meine persönliche Meinung ist, dass ein Verein (egal ob gemeinnützig oder nicht) hier die beste Wahl wäre. Wie bereits festgestellt wird, kann der Vorstand nur wegen grober Fahrlässigkeit oder Fehlverhaltens zur rechtlichen Verantwortung gezogen werden. Des Weiteren ist die Integration neuer Vorstandsmitglieder und die Verabschiedung alter Vorstandsmitglieder einfacher, als einen neuen Geschäftsführer in eine UG oder GmbH einzubinden. Zusätzlich ist gibt es als Verein viele Vergünstigungen, wie z.B. ein kostenloses Konto bei der Skatbank.

Um bei Rechtsfälle mit anwaltlicher Vertretungspflicht in Zukunft besser begegnen zu können ist es das einfachste ein Teil der Mitgliederzahlungen von vorne herein bis zu einem bestimmten Betrag (z.B. 50.000 EUR) auf die Seite zu legen. Dieses kann in den ersten Jahren entsprechend mit eingeplant werden.
Logic will get you from A to B. Imagination will take you everywhere. (Albert Einstein)
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MatzUp

Ein eingertragener Verein reicht völlig aus!

Die Gemeinnützigkeit kann z.B. darin liegen den Sport des Geochaching in Deutschland zu fördern, oder Jugendliche Weg von den Computern in die Natur zu bringen, oder dem Intressierten kulturelle Orte über das Geochaing näher zu bringen.

Meiner Meinung nach sollte, wie in einem vorherigen Beitrag erwähnt, ein alt bewehrtes Konzept nicht unberücksichtigt bleiben. Dies funktioniert allerdings nur, wenn ein gehöriger "Bums" durch die Reihen geht.

Es wird ein Verein gegründet, der sich um die Inhaltlichen Dinge (Verantwortung) und Mitglieder pflege kümmert. Hier ist es wichtig einen e.V. (beim zuständigen Handeslgericht im Vereinsregister eingetragenen Verein.)[Idealverein = hier oft als gemeinnüziger Verein beschrieben]zu gründen. Es fallen Gerichtskosten bei der Eintragung an. Es können mehrere Arten der Mitgliedschaft entstehen. z.B. könnte jeder User eine kosten freie, jedoch stimmlose Mitgliedschaft erhalten. Die Organisatoren erhalten eine Vollmitgliedschaft, die auch kostenfrei ist jedoch die übernahme von Vereinsaufgaben bzw. die Weiterentwicklung von OC zur Auflage hat. Und eine Fördermitgliedschaft für Spender, die Spenden jedoch auch keine Stimmrechte haben.

Wichtig: Die Mitgliedschaft muß kostenfrei bleiben. Auch keine Premium Mitgliedschaft!!!

Es wird eine GmbH gegründet, die als Betreiber und Inhaber des Webportal dient. Dies minimiert das Risiko der Haftung, ist aber aus meiner Sicht mit der Sicherheit des Vereins gleich.
(Anmerkung: Bei der Gründung müssen nicht die vollen 25.000€ vorliegen, jedoch sollte bedacht werden, dass eine GmbH neben Gründungskosten auch laufende Kosten hat.) Die GmbH ist Mitglied des Vereins und stellt diesem gegen eine monatliche Nutzungsgebühr das Portal zur Verfügung. Die GmbH organisiert für den e.V. auch die Mitgliedsversammlungen oder mögliche Events. Die GmbH könnte z.B. durch einen Fanshop, oder eine Art "Wandertaler" ;) Geld in die Kassen zu bringen um diese dem Verein zu spenden. Oder bei knappen Ressourcen an "externe" Entwicklungsaufträge zu vergeben. Bzw. je nach mir noch unbekannter Größe und Geldfluß, 1-2 Personen z.B. halbtags Beschäftigen, die sich z.B. um Bestandspflege kümmern oder etc..

Ein bekanntes Beispiel ist hier die DOAG: [url=http://www.doag.org/de/doag/impressum.html]http://www.doag.org/de/doag/impressum.html[/url]

Das dies nicht von heute auf Morgen möglich ist, ist mir bewußt. Jedoch sollte eine Roadmap aufgestellt werden, die über mindestens 5 Jahre angelegt ist. Diese sollte die Organisation in einem Verein als erstes zum Ziel haben. Zusätzlich sollten die weiteren Ziele und deren Weg bis zur Ereichung dargestellt werden. Hier gibt es einige gute kostenlose Webtools die weiter helfen können.
SecuRitty

Die Form des gemeinnützigen Vereins halte ich auch für den gangbaren Weg.

Habe seit der Wende schon einige gegründet, die meisten gibt es auch noch und es ist nicht schwer.

Mindestens sieben Leute zu finden, die den Verein Gründen und einen Vorstand wählen sollte hier im Netz nicht schwer sein. Ich wäre jedenfalls dabei, um OC am Leben zu halten.

Gruß Jörg
Aldeyn

[quote="MatzUp"]
Die GmbH ist Mitglied des Vereins und stellt diesem gegen eine monatliche Nutzungsgebühr das Portal zur Verfügung.
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Bist Du sicher, daß es so ist? Ich hätte jetzt eher auf: Der Verein ist der GEsellschafter der GmbH getippt...
Aldeyn

[quote="SecuRitty"]
Die Form des gemeinnützigen Vereins halte ich auch für den gangbaren Weg.
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Es geht ja im Prinzip zur Zeit darum, ob "gemeinnützig" wirklich gut für das Projekt ist, weil es einen Anspruch auf Mitgliedschaft gibt... und das grundsätzlich für jeden. Ein genereller Ausschluß kann sich nur auf die Satzungsziele beziehen, also z.B. eine Vorschrift, daß ein Mitglied im Tauchverein auch den Tauchschein haben muß. Andere Einschränkungen gefährden die Gemeinnützigkeit.
SecuRitty

NEIN!

Eine Mitgliedschaft ist nur für die (mindestens) sieben Gründungsmitglieder ZWINGEND notwendig. Der NORMALE Nutzer ist davon absolut nicht betroffen.

Natürlich ist eine große Anzahl von Mitgliedern (dies Basis) gut für die Willensbildung und die Legitimation der Arbeit ... aber der Mitgliedsbeitrag kann ja auch Vorteile für die Nutzung bringen  ;)

Gruß Jörg
Aldeyn

[quote="Nikleo"]
Und was wäre wenn in der Satzung steht, dass man aktive im Team seien muss ?(Ist soetwas rechtlich dann möglich ?)
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Gute Idee. Kann aber nur "im Nachgang" gemacht werden. Das heißt, aufnehmen muß man erstmal jeden, denn Aktivität läßt sich nicht im Voraus prüfen. Arbeitsleistung kann man durchaus in einem Verein fordern. Dabei müssen wir aber absolute Transparenz herstellen, also "1 Stunde pro Woche" oder sowas. Wer das nicht einhällt kann, bei entsprechender Gestaltung der Satzung, dann ausgeschlossen werden.

Das wäre dann zwar effektiv, aber a) mit viel arbeit für den Vorstand verbunden, b) mit potentiell viel Arbeit für alle Mitglieder verbunden, falls Revision an die MV eingelegt wird und würde c) zu viel Unmut bei den ausgeschlossenen führen.
Aldeyn

[quote="SecuRitty"]
NEIN!

Eine Mitgliedschaft ist nur für die (mindestens) sieben Gründungsmitglieder ZWINGEND notwendig. Der NORMALE Nutzer ist davon absolut nicht betroffen.
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Darum geht es nicht! Wir machen uns Gedanken darüber, daß zu viele Köche den Brei verderben, wir also die Mitgliederanzahl beschränken wollen. Das ist bei einem gemeinnützigen Verein aber nicht so ohne weiteres möglich!
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