Brainstorming: Gemeinnütziger e.V. als Rechtsform

Hierher gehören alle Diskussionen rund um eine Neuaufstellung/-orientierung von Opencaching.de. Du hast eine Idee oder einen Vorschlag, aber keine Zeit Dich persönlich einzubringen? Dann bist Du hier genau richtig!
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Jörg
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[quote="oliver"]
[quote="Aldeyn"]Wenn wir die Gemeinnützigkeit wollen, dürfen wir die Mitgliedschaft keinem grundsätzlich untersagen.[/quote]

Das ist richtig. Aber wir können doch eine Mindestaktivität voraussetzen (Arbeitsdienst). Oder einen gesalzenen Beitrag erheben, der dann über die Aktivität wieder rückerstattet wird. Oder wir machen eine Probezeit für Neumitglieder. Oder oder oder. In der Deutschen Wanderjugend (auch ein e.V.) kannst du z.B. gar nicht Einzelmitglied werden (bin ich da richtig Jörg?).
[/quote]
Hm, die Deutsche Wanderjugend als solches ist ein Dachverband. Genauer: Der Deutsche Wanderverband ist der Dachverband über derzeit 57 Wandervereine.

Die Deutsche Wanderjugend ist Bestandteil des Deutschen Wanderverbandes, seine Kinder- und Jugendsparte eben.

Mitglied im Deutschen Wanderverband kann nur ein Wanderverein werden, nicht der einzelne Wanderer aus Hintertupfing.

Was mir ein wenig Gedanken macht, ist das Erheben von (gesalzenen) Mitgliedsbeiträgen. Wollen wir das? Für was ist der Beitrag gut? Oder soll er regelmäßige "Spendeneinnahmen" substituieren?

Attraktiv machen bzw. "Abschrecken" kann man tatsächlich über Aufgaben. Mein Modellfliegerverein braucht Personen zur Rasenpflege ("Mähdienst") und da muss jeder(!) ran.
Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten.
Aldeyn

Das hat halt alles Vor- und Nachteile... Was jedenfalls nicht geht, wäre der Ausschluß von Minderjährigen von der Mitgliedschaft.
oliver

Ja, die DWJ ist ein Verband. Aber als rechtsform ein eingetragener Verein nach dem BGB. Also gibt es Möglichkeiten. "Abschrecken" ist eine Möglichkeit davon. Natürlich wäre es fatal Interessenten abzuschrecken. Ist einfach nur die Entscheidung ob es ein kleiner Verein werden soll, wo jeder seinen (Arbeits-)Beitrag leistet oder ein Großverein, in dem 90% als passives Mitglied paar Euro überweisen und "die Dummen" die Arbeit machen. Da wir ohnehin genügend Spendeneinnahmen haben würde ich einen kleinen schlanken Verein vorziehen. Die Mitgliedsverwaltung bei ein paar tausend Mitgliedern geht ja auch nicht mal kurz nebenher. Ob das nun gemeinnützig geht oder nicht ist eine andere Frage. Da wir uns über Gewinne keine Sorgen machen, müssen wir uns auch über zu zahlende Steuern keine Sorgen machen und irgendwelche Gebühren beim Vereinsregister werden sich schon in Grenzen halten.
oliver

[quote="Aldeyn"]
Das hat halt alles Vor- und Nachteile... Was jedenfalls nicht geht, wäre der Ausschluß von Minderjährigen von der Mitgliedschaft.
[/quote]

Auf das Thema sind wir ja gekommen wegen dem "Jugendleiter". Und der macht nur Sinn, wenn es echte Jugendarbeit gibt. Vgl. http://forum.geocaching-network.com/http://localhost//viewtopic.php?t=2
Steingesicht

[quote="oliver"]Ich gehe aber eh davon aus, dass normale Nutzer der Website nicht zwigend Vereinsmitglieder sein müssen. Für Teammitglieder wäre das aus Haftungsgründen sinnvoll. Ist halt die Frage, ob es ein Verein mit 20 bis 100 Mitgliedern werden soll oder einer mit mehreren Tausend ... wegen dem Aufwand wäre ich für einen kleinen schlanken Verein. [/quote]
Vereinsmitglieder sollten ausschliesslich die Teammitglieder sein und ggf. Förderer / Unterstützer. Ein Geocachingverein ist IMHO komplett am Ziel vorbei, wenn dann ein reiner Betreiberverein.
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Metrax
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[quote="oliver"]
Das ist richtig. Aber wir können doch eine Mindestaktivität voraussetzen (Arbeitsdienst). Oder einen gesalzenen Beitrag erheben, der dann über die Aktivität wieder rückerstattet wird. Oder wir machen eine Probezeit für Neumitglieder. Oder oder oder. In der Deutschen Wanderjugend (auch ein e.V.) kannst du z.B. gar nicht Einzelmitglied werden (bin ich da richtig Jörg?).
[/quote]

Bedenke hierbei, was für einen Verwaltungsaufwand alles was du genannt hast mit sich zieht ... je mehr solcher regeln die wir aufstellen, desto länger werden die Vostandssitzungen und auf Dauer wird dies auch unübersichtlich.
Logic will get you from A to B. Imagination will take you everywhere. (Albert Einstein)
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lTeam lucifer65

hallo
das mal zum tema  Vereine und Steuern

Mit dem Finanzamt hat der Verein – falls er die Gemeinnützigkeit anstrebt – schon bei der Gründung zu tun. Im Übrigen erfolgt vom Vereinsregister eine Meldung ans Finanzamt.

Steuerpflichtig wird ein Verein – wie jedes Unternehmen – wenn er wirtschaftliche Einkünfte erzielt. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen sind zwar steuerfrei (wenn sich dahinter nicht in Wirklichkeit wirtschaftliche Leistungen verbergen). Die meisten anderen Einnahmen (z.B. aus dem Verkauf von Speisen und Getränken, Eintrittsgelder, Werbeeinnahmen usf.) sind aber grundsätzlich steuerpflichtig. Die Überschüsse (Gewinne) die der Verein erzielt, unterliegen der Körperschaftsteuer (entspricht der Einkommensteuer) und meist auch der Gewerbesteuer.

Für gemeinnützige Vereine gibt es hier aber Sonderregelungen. Bestimmte wirtschaftliche Erträge (aus sogenannten Zweckbetrieben) bleiben körperschaft- und gewerbesteuerfrei. Das Gleiche gilt für Einnahmen aus der Vermögensverwaltung. Wegen der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung werden unterschieden:

    der ideelle Bereich (mit Einnahmen wie Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Zuschüssen)
    die Vermögensverwaltung (z.B. Zinsen, langfristige Vermietung und Verpachtung von Immobilien u.a.)
    der Zweckbetrieb (z.B. Eintrittsgelder zu Kultur- und Sportveranstaltungen)
    der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (z.B. gastronomische Einnahmen, Warenverkauf, gesellige Veranstaltungen)

Das Nebeneinander von steuerlich unterschiedliche behandelten Einnahmen macht die Besteuerung (und damit auch die Buchhaltung) gemeinnützige Vereine recht kompliziert – zumindest dann, wenn der Verein verschiedene Einnahmequellen hat.

Bei der Umsatzsteuer wird der Verein nicht anders behandelt als gewerbliche Unternehmen. Für gemeinnützige Vereine gilt aber in Vermögensverwaltung und Zweckbetrieb der ermäßige Umsatzsteuersatz von 7%. Wegen der oft geringen Einnahmen können zwar Vereine oft die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Überschreiten sie die entsprechenden Grenzen, müssen sie aber auf ihre Leistungen Umsatzsteuer berechnen.
Tiger

...ich denke, wir können das Thema Steuern und Gemeinnützigkeit erheblich abkürzen. OC macht aus Sicht des Finanzamts nur winzige Umsätze und wird vermutlich nie in Regionen kommen, wo Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer eine Rolle spielen. Die paar Einnahmen aus Spenden können problemlos als Rücklagen geparkt werden, wir können glaubwürdig nachweisen, daß irgendwann neue Hardware fällig wird. Die Steuerlast wird also auf null rauskommen. Gemeinnützigkeit wird uns daher wenig nützen aber viel Verwaltungsaufwand bescheren. Ich denke, im ersten Schritt sollten wir einen normalen EV anpeilen ohne die Sache unnötig zu verkomplizieren.
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4_Vs
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Hiho,
Ich denke, im ersten Schritt sollten wir einen normalen EV anpeilen ohne die Sache unnötig zu verkomplizieren.
Dann ist das aber auch der einzige Schritt, den im Nachhinein kann man eine Gemeinnützigkeit nicht mehr herstellen!

^
| Dieser Satz ist nicht wertend gemeint, sondern rein objektiv ;)

LG
Micha
Whenever I try to plan something, it doesn't seems to work out. So why plan, it only leads to disappointment! (Eddie van Halen)
Tiger

[quote="4_Vs"]
Dann ist das aber auch der einzige Schritt, den im Nachhinein kann man eine Gemeinnützigkeit nicht mehr herstellen![/quote]

Warum sollte das nicht gehen? Wenn die Satzung von Anfang an sauber aufgebaut wurde, gibt es IMHO keinerlei Zeitgrenze für den Antrag auf Gemeinnützigkeit. Kannst du bitte mal die Rechtsgrundlage für deine Aussage posten?
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4_Vs
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Hi,

möglich ist alles, aber ....

[quote="http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm"]Soll der Verein gemeinnützig werden, sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorlegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, sind Satzungsänderungen und damit weiterer organisatorischer Aufwand nötig und zusätzliche Kosten (Notar, Vereinsregister) fällig.[/quote]

LG
Micha
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oliver

Bei einem gemeinnützigen Verein sollte vor jeder Satzungsänderung, die auch nur im Entferntesten die Gemeinnützigkeit beeinflussen kann das Finanzamt gefragt werden.

Die Frage ist: Treiben wir den Gemeinnützigkeitsaufwand gleich oder erst später.

Ich hätte es auch gerne von Anfang an mit drin, weil wir dann nie in die Verlegenheit kommen uns Gedanken über eine Kommerzialisierung zu machen oder was passiert wenn der Verein in einem Jahr zwar 50.000 Euro gescheffelt hat aber keiner den Vorstandsposten übernehmen will.

Edit: Auch in der Aussenwirkung und Werbung für potentielle Entwickler ist die Dokumentierte, Verpflichtende Gemeinnützigkeit IMHO ein sehr wichtiges Argument.
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Jörg
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M.E. spricht nichts dagegen, von vornherein das Satzungskonstrukt auf Gemeinnützigkeit auszulegen.
Die sich daraus ergebenden Möglichkeiten und Vorteile überwiegen meiner Überzeugung nach.

Wir brauchen einen pfiffigen Fachanwalt für Vereinsrecht. Wer kennt aus seinem Umfeld da jemanden?
Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten.
Bursche

Ich bin kein Fachanwalt für Vereinsrecht, ich bin Feld,-Wald und Wiesenanwalt und hab schon Vereine gegründet. Mustersatzungen bekommt man vom Amtsgericht und vom Finanzamt. Die formuliert man auf´s Dosensuchen um und dann ist auch die Eintragung kein Problem. Zuerst sollte aber feststehen, wo der neue Verein eingetragen werden soll. Es nützt nichts, wenn ich nun beim Finanzamt Stuttgart die Gemeinnützigkeit kläre, der Verein aber in Rostock gegründet werden soll und das dortige Finanzamt eben gerne eine andere "Mustersatzung" erfüllt hätte. Das haben wir aber im Januar alles schon mal diskutiert.

Zudem bin ich auch der Meinung, dass es zu früh ist. Sollen sich erstmal die Entwickler zusammenfinden und die sollen dann sagen, was sie wollen. Vielleicht wollen die gar keinen Verein. Vielleicht hat auch einer nen Onkel in Armenien und der wird dann "rechtlich verantwortlich"....
Aldeyn

[quote="Tiger"]
...ich denke, wir können das Thema Steuern und Gemeinnützigkeit erheblich abkürzen.
[/quote]
Es gibt aber einen weiteren (durchaus interessanten) Vorteil beim gemeinnützigen Verein: Gemeinnützige Vereine können Spendenquittungen ausstellen und die bescheinigten Spenden können vom Spender von der Steuer abgesetzt werden.

Ich denke nicht, daß es besonders sinnvoll ist, die Entscheidung zu lange hinauszuzögern. Irgendein heller Kopf hat in einem anderen Thread gesagt: Dann springen die Leute evtl sogar wieder ab.
Gesperrt