
http://www.crn.de/service/recht/artikel-99365.html?cid=CRNnewsletter-pm-html
Moderator: mic@
Das hier ist ja wohl ein Scherz. Oder soll ich wirklich nach jedem Fund die Dose zum Fundbüro bringen?Denn mit dieser Wertung machten die Richter klar, dass nicht nur das komplette Entfernen eines fremden Caches rechtlich zu beanstanden ist, sondern auch seine Verlegung an einen anderen Platz. Damit reicht es theoretisch aus, ein gefundenes Objekt aufzuheben und wieder abzulegen, um eine Schadenersatzforderung des Besitzers zu begründen. Durch den Fund einer Sache entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen den Parteien, der Finder hat eine Verwahrungspflicht. Er darf das Objekt somit nicht einfach wieder ablegen, sondern muss es sicher verwahren und zum nächsten Fundbüro bringen.
Der Sachverhalt war deutlich anders als dieses Zitat behauptet: Der merkwürdige Finder hatte die Kiste zuerst umplaziert an einen großen Waldweg, wo sie von Passanten vandalisiert wurde, und das kaputte Ding dann Tage später beim Fundbüro abgeliefert. Verantworten mußte er sich für den mutwillig herbeigeführten Schaden.mic@ hat geschrieben:Das hier ist ja wohl ein Scherz. Oder soll ich wirklich nach jedem Fund die Dose zum Fundbüro bringen?Er darf das Objekt somit nicht einfach wieder ablegen, sondern muss es sicher verwahren und zum nächsten Fundbüro bringen.
Da muß ich mich berichtigen, es war nicht der Anwalt (hätte mich auch gewundert ) der den Beitrag verfasst hatte sondern ein wohl juristisch unbedarfter Autor.Zitat aus dem Beitrag von Heinz Schmitz - entsprechend: http://www.cczwei.de/index.php?id=news&newsid=2407
....Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt das Urteil: "Die Schatzkiste war nicht mehr an ihrem ursprünglichen Standort, als sie gefunden wurde. Sie war damit besitzlos. Als der Jäger die Kiste aufgehoben hat und vom Standort entfernte, wurde die Sache von ihm in Besitz genommen.
Aus der Sache wurde somit ein Fund im gesetzlichen Sinn. Dadurch entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen den Parteien.