Urheberrechte in anderen Ländern

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Moderator: mic@

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Le Dompteur
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"Die kleine Meerjungfrau - kopflos" ist in diesem Artikel der dänischen Wikipedia zu sehen: https://da.wikipedia.org/wiki/Den_lille_Havfrue .
Das liegt am dortigen Urheberrecht. Alle Rechte am Bild oder anderen Reproduktionsmedien des Werkes gehören dem Künstler (bzw. dessen Erben) bis 70 Jahre nach seinem Tod [§ 24 stk. 2 ophavsret].
Darüber wacht "COPY-DAN" für 1.600 dänische Künstler mit Werken in der Öffentlichkeit. Als [Kunst-]Werk wird das bezeichnet, was zwei Menschen nicht zufällig, unabhängig voneinander hätten erschaffen können.
Die Rechte beziehen sich auf öffentliche, kommerzielle Wiedergabe wenn das Kunstwerk im Vordergrund steht, wie in o.g. Wikipedia! Mehrere dänische Zeitungen sind abgemahnt worden mit Klagen von 10.000 DKK [ca. 1500 €].
Faktisch kann ein dänisches Museum ein Kustwerk millionenteuer einkaufen, darf aber keine Photos davon in einem Katalog drucken, weil das Bildrecht immer noch beim Künstler liegt.

Klingt absurd? So hat es auch David Trads, der ehemalige Chefredakteur eines Verlages in DK wörtlich genannt - mußte aber dennoch zahlen!

'ist vielleicht nicht ganz so trivial, wenn Ihr Caches oder Safaris in Dänemark veröffentlicht.
Wie sieht es in anderen Ländern aus?

Wie die internationale Rechtslage ist, bzgl. Gerichtsstand oder "Tatort" bei Virtuals oder ob der Verein OC weniger "kommerziell" ist, als Wikipedia, mögen nun die Juristen im Forum mir erklären... Meri!
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mic@
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Das Thema Urheberschutz ist eine recht sensible Sache.

Wir haben auch in Deutschland Vorgaben, die vom Owner eingehalten werden müssen.
Zum Beispiel darf die Beschreibung eines Wikipedia-Artikels nicht 1:1 in das Listing übernommen werden,
denn die Wikipedia Lizenz CC-BY-SA/GFDL verbietet eine Verwendung unter der OC-Lizenz CC-BY-NC-ND.
Daher ist unser Tip an den Owner, seinen Beschreibungstext zusätzlich unter CC BY-SA zu stellen oder
das Listing umzuformulieren. Weitere Details dazu gibt es in diesem Thread: https://forum.opencaching.de/index.php?topic=4476

Rechtlich gesehen ist der Betreiberverein "Opencaching Deutschland e.V." aus der Haftung raus,
denn mit Einreichen des Listings unterzeichnet der Owner ja stets folgendes:

# Der Geocache, sowie dessen Beschreibung, darf keine rechtswidrigen oder gefährliche Inhalte
# enthalten. Insbesondere sei hier auf das Urheberrecht, den Jugendschutz und den Natur- und
# Umweltschutz hingewiesen.
# Quelle: https://www.opencaching.de/articles.php ... ressum#tos
Zuletzt geändert von mic@ am 28.12.2017, 08:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Le Dompteur
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Es geht hier weniger um die Lizenzierung, als um die Frage, ob überhaupt Photos gemacht und auf einen deutschen OC-Server hochgeladen werden dürfen.
Europaweit wurde der Unsinn ja gecancelt (siehe https://forum.opencaching.de/http://loc ... 829#p54829) aber in DK treibt das die kuriosesten und teuersten Blüten (siehe entstelltes Photo im o.g. dk-Wiki-Beitrag).
Konkret, wurde ich für OC14334 um eine Übersetzung in Landessprache gebeten, wobei mir der Fettnapf mit dem dänischen Bild-Recht in Erinnerung kam. Meine eigenen Listings enthalten den dänischen Passus (sinng.): "halte etwas Persönliches vor die Kamera damit die Statue in den Hintergrund tritt" was jeder Däne versteht aber juristisch sicherlich nicht haltbar wäre?
Das Logproof-Photo für o.g OC-only "Havfrue" muß man zwangsläufig auf dänischem Boden machen. Da zu hoffen: "Ätschibätsch, ihr kriegt mich nicht weil ich Deutscher bin" halte ich für zu kurz gedacht.
Weil das kleine Land im Norden noch viele schöne SSVCs verdient hat und bekommen wird, wäre es interessant für Owner und auch Logger, die Bildrechtslage für den deutschen OC-Knoten zu (er)klären.

Was passiert erst, wenn wir die europäischen OC-Knoten zusammenschalten und "Alien"-Caches aus Polen oder der Schweiz mit den jeweils (mir unbekannten) landestypischen juristischen Eigenheiten gespiegelt werden? Knallen dann die Sektkorken im Serverraum oder bei den Abmahnanwälten?
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Joker
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Es gibt sogar (c) auf Bilder, das glaubt man nicht:
Ein Buchautor fand ein Motiv so gut, das er es selber "nachfotografiert" hat, um sich nicht mit dem Urheberrecht rumzuschlagen oder hohe Gebühren zu zahlen. Er ist also an den Ort gefahren, ins selbe Hotel, ins selbe Zimmer und aus dem Fenster dann exakt den selben Bildausschnitt genommen, mit selben Sonnenaufgang etcpp.
Um es kurz zu machen: auch DAS ist VERBOTEN und er wurde verklagt und hat verloren!
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