http://www.crn.de/service/recht/artikel-99365.html?cid=CRNnewsletter-pm-html
Finger Weg vom GeoCHache :)
Moderator: mic@
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Bundy609
jop
mir wurden schon sehr Viele Dosen "Gestohlen"
sogar von Rätselcaches, wo das Final nicht in der nähe von Muggel ist...
Da ist jemand auf der jagt nach dosen ^^
MFG
mir wurden schon sehr Viele Dosen "Gestohlen"
sogar von Rätselcaches, wo das Final nicht in der nähe von Muggel ist...
Da ist jemand auf der jagt nach dosen ^^
MFG
Das hier ist ja wohl ein Scherz. Oder soll ich wirklich nach jedem Fund die Dose zum Fundbüro bringen?Denn mit dieser Wertung machten die Richter klar, dass nicht nur das komplette Entfernen eines fremden Caches rechtlich zu beanstanden ist, sondern auch seine Verlegung an einen anderen Platz. Damit reicht es theoretisch aus, ein gefundenes Objekt aufzuheben und wieder abzulegen, um eine Schadenersatzforderung des Besitzers zu begründen. Durch den Fund einer Sache entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen den Parteien, der Finder hat eine Verwahrungspflicht. Er darf das Objekt somit nicht einfach wieder ablegen, sondern muss es sicher verwahren und zum nächsten Fundbüro bringen.
Falls ja, dann gute Nacht Geocaching
PS: Dein Beitrag kann mit diesem gemergt werden: http://forum.opencaching-network.org/http://localhost//viewtopic.php?t=0
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AlfredSK
Formaljuristisch ist ein Fund ein Fund. Da es sich bei Geocaches aber um vom Eigentümer versteckte Sachen handelt, die andere Spieler ausdrücklich finden und wieder verstecken sollen, hat das im Regelfall keine Auswirkungen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich würde jedenfalls keinen Besserverstecker verklagen.
Im vorliegenden Fall war das wohl anders. Die Dose lag irgendwo und der Zufallsfinder hat sie irgendwo anders und für jedermann sichtbar wieder abgelegt. Dort wurde sie beschädigt und der Owner hat den Finder verklagt. Einer macht einen Fehler und ein anderer holt die größtmögliche Keule heraus. Verstehe ich nicht.
Aber vielleicht steckt da auch mehr dahinter. Stichwort: Geocacher vs. Jäger
Im vorliegenden Fall war das wohl anders. Die Dose lag irgendwo und der Zufallsfinder hat sie irgendwo anders und für jedermann sichtbar wieder abgelegt. Dort wurde sie beschädigt und der Owner hat den Finder verklagt. Einer macht einen Fehler und ein anderer holt die größtmögliche Keule heraus. Verstehe ich nicht.
Aber vielleicht steckt da auch mehr dahinter. Stichwort: Geocacher vs. Jäger
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badnerland
- Nano

- Beiträge: 46
- Registriert: 17.09.2012, 20:11
Der Sachverhalt war deutlich anders als dieses Zitat behauptet: Der merkwürdige Finder hatte die Kiste zuerst umplaziert an einen großen Waldweg, wo sie von Passanten vandalisiert wurde, und das kaputte Ding dann Tage später beim Fundbüro abgeliefert. Verantworten mußte er sich für den mutwillig herbeigeführten Schaden.mic@ hat geschrieben:Das hier ist ja wohl ein Scherz. Oder soll ich wirklich nach jedem Fund die Dose zum Fundbüro bringen?Er darf das Objekt somit nicht einfach wieder ablegen, sondern muss es sicher verwahren und zum nächsten Fundbüro bringen.
Wenn man einen direkten Schluß für Cacher (Sucher) ableiten kann, dann höchstens eine gewisse Sorgfaltspflicht beim Umgang mit (weit überdurchschnittlich wertvollen) Dosen. Das Gericht hat dieses Urteil jedoch nicht als Grundsatzentscheidung bewertet - ein weiterer Punkt, der in den aufgeregten Reaktionen im Netz gerne übersehen wird.
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NINNICKs
Ja - ich kenne den Fall.
Zwar ist es richtig, dass der Fund in der betreffenden Streitsache und dem Urteil die Meinung entstehen lassen kann, man dürfe im Prinzip keinen Cache mehr aufnehmen und an gleicher Stelle positionieren ohne Gefahr zu laufen, auf Schadensersatz verklagt zu werden, aber wenn ein GeoCacher den Cach "findet", ist es ein Auffinden auf Anweisung - und kein zufälliger Fund.
...und somit entspricht das dem sogenannten bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache, woraus schon inkludent kein Schaden entsteht, somit auch kein Schadensersatz gefordert werden kann. ( noch hinzugefügt am 25.05.'13 )
Der Äußerung des Rechtsanwaltes der sich da zu Wort gemeldet hatte, sollte man nicht allzuviel Bedeutung beimessen, und ich könnte mir durchaus vorstellen, dass ihm das Geschriebene bereits peinlich ist, - es könnte ja auch ein Jurist lesen
und die nehmen sowas gerne mal zum "Klatsch" über einen "Kollegen" 
Zwar ist es richtig, dass der Fund in der betreffenden Streitsache und dem Urteil die Meinung entstehen lassen kann, man dürfe im Prinzip keinen Cache mehr aufnehmen und an gleicher Stelle positionieren ohne Gefahr zu laufen, auf Schadensersatz verklagt zu werden, aber wenn ein GeoCacher den Cach "findet", ist es ein Auffinden auf Anweisung - und kein zufälliger Fund.
...und somit entspricht das dem sogenannten bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache, woraus schon inkludent kein Schaden entsteht, somit auch kein Schadensersatz gefordert werden kann. ( noch hinzugefügt am 25.05.'13 )
Der Äußerung des Rechtsanwaltes der sich da zu Wort gemeldet hatte, sollte man nicht allzuviel Bedeutung beimessen, und ich könnte mir durchaus vorstellen, dass ihm das Geschriebene bereits peinlich ist, - es könnte ja auch ein Jurist lesen
Zuletzt geändert von NINNICKs am 25.05.2013, 15:53, insgesamt 1-mal geändert.
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dl8ndm-1
Auch hier:
http://www.cczwei.de/index.php?id=news&newsid=2407
Wobei wohl der Satz "Was folgt aus dem Urteil, das die Geocaching-Szene sicherlich erschüttern dürfte?" wohl ein Fehler war, denn die Geocaching-Szene wird dieses Urteil sicher nicht erschüttern, eher die Muggelszene
.
http://www.cczwei.de/index.php?id=news&newsid=2407
Wobei wohl der Satz "Was folgt aus dem Urteil, das die Geocaching-Szene sicherlich erschüttern dürfte?" wohl ein Fehler war, denn die Geocaching-Szene wird dieses Urteil sicher nicht erschüttern, eher die Muggelszene
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NINNICKs
Da muß ich mich berichtigen, es war nicht der Anwalt (hätte mich auch gewundert ) der den Beitrag verfasst hatte sondern ein wohl juristisch unbedarfter Autor.Zitat aus dem Beitrag von Heinz Schmitz - entsprechend: http://www.cczwei.de/index.php?id=news&newsid=2407
....Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt das Urteil: "Die Schatzkiste war nicht mehr an ihrem ursprünglichen Standort, als sie gefunden wurde. Sie war damit besitzlos. Als der Jäger die Kiste aufgehoben hat und vom Standort entfernte, wurde die Sache von ihm in Besitz genommen.
Aus der Sache wurde somit ein Fund im gesetzlichen Sinn. Dadurch entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen den Parteien.
Der Anwalt schreibt:
- Zitat: "Aus der Sache wurde somit ein Fund im gesetzlichen Sinn. Dadurch entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen den Parteien. " Zitat-Ende
Also kann man weiterhin munter drauflos geocachen - ohne mit einer Schadensersatzklage rechnen zu müssen.
Das Urteil find ich im Übrigen durchaus brauchbar, - denn wie ich in dem anderen Forum
Angesichts dieses Urteils sollten sich diese Förster erst mal über die möglichen Rechtsfolgen ihres Tuns kompetent informieren.
Ich habe ohnehin den Eindruck als betrachteten Förster es manchmal etwas zu persönlich als "ihren" Wald.
Bin mal gespannt wie sich das ausgeht. Gegenwärtig sind da wohl irgendwelche "diplomatischen" Aktionen im Gange.
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dl6hbo
[quote="NINNICKs"]
Ich habe ohnehin den Eindruck als betrachteten Förster es manchmal etwas zu persönlich als "ihren" Wald.
[/quote]
Wenn man bedenkt, dass bei allen Geocaching Plattformen die Einwilligung des Grundstückseigentümers Voraussetzung für das Platzieren eines Geocaches ist, so ist der Förster, als Vertreter des Eigentümers oft der erste Ansprechpartner. Ist er nicht kontaktiert worden, so könnte er sich in dieser Eigenschaft berufen fühlen, den unberechtigt abgelegten Cache zu entfernen, ohne seinerseits mit dem Owner des Cache Kontakt aufzunehmen. Es bietet sich also jede Menge Spielraum für juristische Interpretationen.
Ich habe ohnehin den Eindruck als betrachteten Förster es manchmal etwas zu persönlich als "ihren" Wald.
[/quote]
Wenn man bedenkt, dass bei allen Geocaching Plattformen die Einwilligung des Grundstückseigentümers Voraussetzung für das Platzieren eines Geocaches ist, so ist der Förster, als Vertreter des Eigentümers oft der erste Ansprechpartner. Ist er nicht kontaktiert worden, so könnte er sich in dieser Eigenschaft berufen fühlen, den unberechtigt abgelegten Cache zu entfernen, ohne seinerseits mit dem Owner des Cache Kontakt aufzunehmen. Es bietet sich also jede Menge Spielraum für juristische Interpretationen.
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NINNICKs
[quote="dl6hbo"]
Wenn man bedenkt, dass bei allen Geocaching Plattformen die Einwilligung des Grundstückseigentümers Voraussetzung für das Platzieren eines Geocaches ist, so ist der Förster, als Vertreter des Eigentümers oft der erste Ansprechpartner.
Ist er nicht kontaktiert worden, so könnte er sich in dieser Eigenschaft berufen fühlen, den unberechtigt abgelegten Cache zu entfernen, ohne seinerseits mit dem Owner des Cache Kontakt aufzunehmen. Es bietet sich also jede Menge Spielraum für juristische Interpretationen.
[/quote]
Durchaus - ! soweit ich das im ersten "Drüberdenken" einschätze ist es eine Verbotene Eigenmacht entspr. § 858 Abs. 1 BGB .
Es ist schließlich immernoch "öffentlicher Raum",- eine unmittelbare Gefahr geht in der Regel von einem Cache auch nicht aus
somit sollten die Voraussetzungen gegeben sein, auf die Entfernung des Caches durch den Owner hinzuwirken, vorausgesetzt dieser ist ermittelbar.
Die Bestimmung, sich die Erlaubnis des Grundbesitzers bzw. dessen Vertretung zur Ablage des Caches einzuholen kann imho im Unterlassungsfalle von der die Bestimmung gebenden Web-Site gerügt werden. Das dürfte den Förster nicht betreffen, der bestimmungsgemäß seine Vorschriften vom Dienstherren erhält, und der in diesen Vorschriften - vermutlich - nichts findet, was das
unmittelbare Entfernen irgendwelcher Caches angeht. Allenfalls könnte er sich auf eine Verunreinigung oder Beschädigung usw. berufen,
aber auch da müsste zur unmittelbaren Eigenhandlung eine akute Gefahr vom Cache ausgehen, was vermutlich schwierig zu begründen wäre.
Ich sehe erstmal keinen Zwang in einer Web-Site registriert zu sein und deren Bestimmungen anzuerkennen, wenn ich einen Cache
verstecken will. Meiner Kenntnis nach, kann ich doch irgendwo ne Dose verstecken ( natürlich mit Erlaubnis - weil das man so macht
) und dann auf meiner privaten Web-Site meinen Freunden die Aufgabe stellen usw. - oder sehe ich das zu blauäugig ?
Nun - mit meiner Äußerung:
Wie Du schon geschrieben hast,- jede Menge Spielraum für juristische Interpretation, - und so sehe ich das Thema auch.
Wenn man bedenkt, dass bei allen Geocaching Plattformen die Einwilligung des Grundstückseigentümers Voraussetzung für das Platzieren eines Geocaches ist, so ist der Förster, als Vertreter des Eigentümers oft der erste Ansprechpartner.
Ist er nicht kontaktiert worden, so könnte er sich in dieser Eigenschaft berufen fühlen, den unberechtigt abgelegten Cache zu entfernen, ohne seinerseits mit dem Owner des Cache Kontakt aufzunehmen. Es bietet sich also jede Menge Spielraum für juristische Interpretationen.
[/quote]
Durchaus - ! soweit ich das im ersten "Drüberdenken" einschätze ist es eine Verbotene Eigenmacht entspr. § 858 Abs. 1 BGB .
Es ist schließlich immernoch "öffentlicher Raum",- eine unmittelbare Gefahr geht in der Regel von einem Cache auch nicht aus
somit sollten die Voraussetzungen gegeben sein, auf die Entfernung des Caches durch den Owner hinzuwirken, vorausgesetzt dieser ist ermittelbar.
Die Bestimmung, sich die Erlaubnis des Grundbesitzers bzw. dessen Vertretung zur Ablage des Caches einzuholen kann imho im Unterlassungsfalle von der die Bestimmung gebenden Web-Site gerügt werden. Das dürfte den Förster nicht betreffen, der bestimmungsgemäß seine Vorschriften vom Dienstherren erhält, und der in diesen Vorschriften - vermutlich - nichts findet, was das
unmittelbare Entfernen irgendwelcher Caches angeht. Allenfalls könnte er sich auf eine Verunreinigung oder Beschädigung usw. berufen,
aber auch da müsste zur unmittelbaren Eigenhandlung eine akute Gefahr vom Cache ausgehen, was vermutlich schwierig zu begründen wäre.
Ich sehe erstmal keinen Zwang in einer Web-Site registriert zu sein und deren Bestimmungen anzuerkennen, wenn ich einen Cache
verstecken will. Meiner Kenntnis nach, kann ich doch irgendwo ne Dose verstecken ( natürlich mit Erlaubnis - weil das man so macht
Nun - mit meiner Äußerung:
- "Ich habe ohnehin den Eindruck als betrachteten Förster es manchmal etwas zu persönlich als "ihren" Wald. "
Wie Du schon geschrieben hast,- jede Menge Spielraum für juristische Interpretation, - und so sehe ich das Thema auch.

